Bedingungen für das rechtlich wirksame Zustandekommen des Mietvertrages (AGB)

 


Der Vertrag geschieht im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers.

 


Bei Buchung fällt eine Anzahlung von 30% des Mietpreises innerhalb 7 Tage an. Die Restzahlung muss bis 14 Tage vor Anreise überwiesen worden sein, kann aber auch in Ausnahmefällen am Anreisetag vor Ort in Bar bezahlt werden. Die Zahlung mittels Schecks wird abgelehnt.

 


Der Mieter verpflichtet sich, das Mobilheim samt Inventar sowie die Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Die Kosten für während der Mietzeit am Mietobjekt entstandenen Schäden sind zu erstatten, wenn Sie durch den Gast verursacht wurden. Schäden im Objekt sind umgehend bei uns zu melden.

 


Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl Erwachsener, Kinder und ggf. Haustiere bewohnt werden.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass sich Haustiere nicht auf Betten, in Bettwäsche oder auf Polstermöbeln aufhalten dürfen.
Andernfalls behalten wir uns vor, falls es notwendig ist auf Kosten des Mieters die Gegenstände durch eine Fachfirma reinigen zu lassen oder ggf. durch Neue zu ersetzen..

 


An/Abreise; Schlüsselübergabe:
In der Regel steht dem Mieter bei Anreise das Mietobjekt gegen 14.°° Uhr gereinigt zur Verfügung und am Tag der Abreise ist das Mietobjekt bis spätestens 10.°° Uhr zu räumen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Alle Schlüssel sind bei der Wohnungsabnahme an uns oder einer von uns autorisierten Person zu übergeben.

 


Sollte das Mietobjekt am Anreisetag aus Gründen, die von uns nicht verschuldet sind,
(z.B. Sturm oder Wasserschaden) nicht bewohnbar sein, so hat der Mieter gegenüber uns keinen Anspruch auf  Schadensersatz. Bei Besitzerwechsel verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit, wenn der neue Besitzer ihn nicht übernimmt oder der Mieter infolge dessen verzichten möchte.Bereits geleistete Anzahlungen werden wieder zurück erstattet. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen dem Mieter in diesen Fällen nicht zu.

Der Mietvertrag  kann nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gekündigt werden. Tritt der Gast trotzdem vom Vertrag zurück, bleibt unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts der Anspruch auf Erfüllung bestehen. Allerdings werden wir uns in diesem Fall bemühen, das gemietete Objekt anderweitig zu vermieten um den Schaden für den vom Vertrag zurückgetretenen Gast so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht).

Eine Reiserücktrittversicherung ist nicht Bestandteil des Vertrages. Sollte der Gast dieses wünschen, müsste er diese selber abschließen.

Unabhängig davon, ob das Objekt wieder vermietet werden kann oder nicht, entstehen für den vom Vertrag zurückgetretenen Vertragspartner (Gast) folgende Storno Gebühren :

Buchungstag bis 90 Tage vor Anreise : 50 Euro
bis 90 Tage vor dem Anreisetag   30% des   Mietpreises
bis 60 Tage vor dem Anreisetag   40% des   Mietpreises
bis 30 Tage vor dem Anreisetag   70% des   Mietpreises
bis 15 Tage vor dem Anreisetag   90% des   Mietpreises

später als 14 Tage vor Anreise    100% des  Mietpreises
 
 Gerichtsstand ist Düren